info@kanzlei-bellof.de
0641 / 943 33 33

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

das sollten Unternehmen wissen.

Unternehmertum braucht Freiheit zur Entfaltung. Und Strukturen zum eigenen Erhalt.

Neben dem Handels- und Gesellschaftsrecht ist das Steuerrecht eine wichtige strukturelle Grundlage. Dieses ist bei jedem Verhalten und Handeln für die Gesellschaft mitzudenken.

 

Dies gilt etwa auch für die steuerlichen Folgen eines Schenkungsvertrages über einen Kommanditanteil, bei dem sich der Schenker den Nießbrauch an dem Kommanditanteil vorbehält.

 

 So hat der BFH in einem Urteil vom 06.05.2015 entschieden, dass

1. die freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt nach § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG aF nur dann steuerbegünstigt ist, wenn der Bedachte Mitunternehmer wird und dass

2. der Bedachte dann keine Mitunternehmerinitiative entfalten kann, wenn der Schenker sich die Ausübung der Stimmrechte auch in Grundlagengeschäften der Gesellschaft vorbehält.

Danach ist im diesbezüglichen Schenkungsvertrag gestalterisch auf eine auch steuerlich sinnvolle Vereinbarung zur Verteilung der Stimmrechte zu achten. Die schenkungssteuerliche Einordnung richtet sich dabei allein nach der vertraglichen Regelung zum Zeitpunkt der Übertragung des Nießbrauchs.