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Erbrecht

Erbrecht

für Unternehmen.

Wenn es um ein Unternehmen geht, wird es erbrechtlich besonders interessant. Zu unterscheiden ist zwischen der Art des Unternehmens, das heisst, ob  es sich um ein Einzelunternehmen, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt. Des weiteren ist auch im Unternehmensbereich zu unterscheiden zwischen der – gestalterisch aus vielen Gründen interessanten – vorweggenommenen Erbfolge und der im Wege der letztwilligen Verfügungen nicht minder herausfordernden Übergaben.

Was dem Unternehmer, der die rechtlichen Hintergründe seiner wirtschaftlichen Tätigkeit berücksichtigt, wichtig sein wird, ist die Wirkungen seines zu Lebzeiten entfalteten Unternehmertums über sein Ableben hinaus der nachfolgenden Generation zugute kommen zu lassen. Gleichzeitig soll durch die wirtschaftlichen Weiterführung des Unternehmens dessen Nutzen der Allgemeinheit weiterhin zur Verfügung stehen.

Dabei wollen wir den Unternehmer/die Unternehmerin, das Unternehmen gern begleiten.

 

Familienunternehmen:  Unternehmensnachfolge – Quo vadis?

Das Wittener Institut für Familienunternehmen (WIFU) an der Universität Witten/Herdecke hat die Kriterien herausgearbeitet, welche Unternehmenseignern bei der Regelung der Unternehmensnachfolge besonders wichtig sind.

Es handelt sich zum Einen darum, dass die Identität des Unternehmens aufrechterhalten bleibt in dem Sinne, dass etablierte Werte und Werthaltungen nicht von Unternehmensfremden über Bord geworfen werden. (Unternehmenskontinuität). Vorausschauende rechtliche Gestaltungen sind hier unumgänglich.

Darüber hinaus steht selbstverständlich der Familienverbund im Fokuss. Der Unternehmenseigner wird mit dem Ehepartner familieninterne Zwistigkeiten nach Möglichkeit vermeiden wollen. Inwieweit durch rechtliche Gestaltungen hier Ausgleich geschaffen werden kann, ist jeweils im Einzelfall zu regeln.

Es kann schwierig sein, ein Unternehmen in der Familie weiter zu geben, wenn die wirtschaftlichen Grundlagen auf Seiten der Übernehmer nicht vorhanden sind. Aber auch die Übergeber müssen auf eine finanzielle Absicherung Ihrer Situation sehen. Hier einen tragfähigen Ausgleich zu finden, ist rechtliche Gestaltungsaufgabe.

Nicht zuletzt geht es bei der Gestaltung um eine möglichst nachlassschonende Freiheit von anfallenden Steuern. Hierbei ist sowohl der Anfall von Einkommenssteuer als auch die Erbschaftssteuerbelastung gering zu halten. Zu bedenken ist, dass die Unternehmensfortführung nicht durch unzumutbare Steuerbelastung wirtschaftlich unmöglich gemacht werden darf.