In allen folgenden Gebieten können Sie uns beauftragen.
Vertragsrecht, Recht im Schuldverhältnis
I. Vertragsgestaltung, AGB
II. Vertragsarten, Vertragsregelungen
a. Zustandekommen, Lösen vom Vertrag, Leistungspflichten, Gegenrechte, Erlöschen des Vertrages
b. Vertragsarten, schuldrechtliche Verhältnisse, Störungen im Vertrag
Kauf Verbrauchsgüterkauf, Kauf auf Probe, Vorkauf, Wiederkauf, Tausch
Darlehen Unternehmer und Verbraucher: Finanzierungshilfe, Ratenlieferungsvertrag, Existenzgründer
Schenkung
Mietvertrag Pfandrecht, Wechsel der Mietpartei, Wohnungsmietrecht
Pachtvertrag auch Landpacht
Leihe
Dienstvertrag
Behandlungsvertrag
Werkvertrag
Reisevertrag
Maklervertrag auch Verbraucherdarlehensverträgen, Ehevermittlungsvertrag
Geschäftsbesorgungsvertrag auch Zahlungsaufträge
Geschäftsführung ohne Auftrag
Verwahrung
Gesellschaft Rechte und Pflichten, Gestaltung
Gemeinschaft Rechte und Pflichten
Bürgschaft
Vergleich
Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis
Anweisung Zahlungsverkehr, Bankaufträge, Bankverträge
Ungerechtfertigte Bereicherung
Unerlaubte Handlung
Kündigung langlaufender Bausparverträge
Das OLG Stuttgart (9 U 171/15) hat der Klage einer Bausparkundin gegen die Kündigung des Bausparvertrages stattgegeben.
Das OLG hat das wirtschaftliche Interesse der Bausparkasse an der Kündigung in diesem Fall als rechtlich unerheblich eingestuft. Die Bausparkasse wird in Revision gehen, so dass ein Urteil des BGH zu erwarten ist. Wann? Wird sich zeigen.
Fraglich ist in diesem Zusammenhang auch, ob die in der Zwischenzeit den Bausparverträgen zugrunde gelegten ABB rechtlich wirksam sind.
Für die Bausparkunden stellt sich die Frage, wie sie auf eine Kündigung reagieren können.