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Vertragsrecht

Vertragsrecht

für Privatpersonen.

Architektenvertrag, wenn Sie bauen wollen bis Zessionsabrede (Forderungsabtretungsvereinbarung), wenn Sie ein Risiko absichern wollen.

Vertragliche Absicherung bedeutet Rechtssicherheit.

Rechtliche Beratung im vertraglichen Störfall bedeutet Standsicherheit.

Das geht nicht ohne rechtliche Beratung und Gestaltung.

Damit Sie vor Gericht nicht das Nachsehen haben.

In allen folgenden Gebieten können Sie uns beauftragen.

Vertragsrecht, Recht im Schuldverhältnis

I. Vertragsgestaltung, AGB

II. Vertragsarten, Vertragsregelungen

 

a. Zustandekommen, Lösen vom Vertrag, Leistungspflichten, Gegenrechte, Erlöschen des Vertrages

 

b. Vertragsarten, schuldrechtliche Verhältnisse, Störungen im Vertrag

Kauf               Verbrauchsgüterkauf, Kauf auf Probe, Vorkauf, Wiederkauf, Tausch

Darlehen        Unternehmer und Verbraucher: Finanzierungshilfe, Ratenlieferungsvertrag, Existenzgründer

Schenkung

Mietvertrag   Pfandrecht, Wechsel der Mietpartei, Wohnungsmietrecht

Pachtvertrag auch Landpacht

Leihe

Dienstvertrag

Behandlungsvertrag

Werkvertrag

Reisevertrag

Maklervertrag          auch Verbraucherdarlehensverträgen, Ehevermittlungsvertrag

Geschäftsbesorgungsvertrag auch Zahlungsaufträge

Geschäftsführung ohne Auftrag

Verwahrung

Gesellschaft        Rechte und Pflichten, Gestaltung

Gemeinschaft              Rechte und Pflichten

Bürgschaft

Vergleich

Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis

Anweisung          Zahlungsverkehr, Bankaufträge, Bankverträge

Ungerechtfertigte Bereicherung

Unerlaubte Handlung

 

 

Kündigung langlaufender Bausparverträge

Das OLG Stuttgart (9 U 171/15) hat der Klage einer Bausparkundin gegen die Kündigung des Bausparvertrages stattgegeben.

Das OLG hat das wirtschaftliche Interesse der Bausparkasse an der Kündigung in diesem Fall als rechtlich unerheblich  eingestuft. Die Bausparkasse wird in Revision gehen, so dass ein Urteil des BGH zu erwarten ist. Wann? Wird sich zeigen.

Fraglich ist in diesem Zusammenhang auch, ob die in der Zwischenzeit den Bausparverträgen zugrunde gelegten ABB rechtlich wirksam sind.

Für die Bausparkunden stellt sich die Frage, wie sie auf eine Kündigung reagieren können.